Die IHK
IHK ist die Abkürzung für die Industrie-und Handelskammer. Diese ist regional organisiert; derzeit mit 79 Kammern in ganz Deutschland.
Was ist die IHK?
Die Kammer ist ein Verband aus Unternehmen; rechtlich gesehen ist sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie ist die Interessenvertretung aller Gewerbetreibenden, wobei solche Unternehmen ausgeschlossen sind, die den Handwerkskammern angehören. Durch eine Gewerbeanmeldung wird man automatisch Mitglied.
Wofür ist sie zuständig?
Die Kammer bedient verschiedenste Geschäftsbereiche. Dies ist zum Beispiel die sogenannte Standortpolitik. Darunter fallen alle Vertretungen der Interessen der Unternehmen gegenüber der Politik oder Öffentlichkeit im Allgemeinen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Förderung von Unternehmen sowie Hilfe bei Existenzgründungen. Auch an der Aus-und Weiterbildung ist sie beteiligt.
Die Kammern bemühen sich außerdem um die Beratung bezüglich Innovation und Umwelt, der internationalen Geschäftspartnervermittlung und kann ihren Mitgliedern rund um das Thema Recht und Steuern Auskunft geben. Dazu kommt ein gewisses Maß an Selbstverwaltung, wie die Eintreibung von Mitgliedsbeiträgen, Wahlen innerhalb der Kammer und so weiter.
Wie berät die IHK Unternehmensgründer?
Die meisten IHKs bieten feste Sprechtage für Unternehmensgründer an. Vertreter verschiedener Institutionen beantworten dabei die Fragen der Kunden, die zu diesen Sprechtagen die IHK aufsuchen. Dazu werden verschiedene Merkblätter in den IHKs vorgehalten, die man sich persönliche abholen oder auch downloaden kann. So zum Beispiel ein Fahrplan für Existenzgründer, Merkblätter für erlaubnispflichtige Unternehmen oder die Gliederung eines Businessplanes, zur Existenzgründung im Gastgewerbe oder allgemeine Tipps für Existenzgründer. Auch die Anmeldung zum Beratungssprechtag findet man im Netz auf der Seite der zuständigen IHK.
Die IHK bietet Seminare an, in denen die o.g. Themen wie Gliederung eines Businessplanes oder Fördermöglichkeiten besprochen werden. An diesen kann jeder angemeldete Interessent teilnehmen.
Die Beitragshöhe
Die Beiträge sind nicht bundesweit einheitlich. Jede IHK kann hier eine eigene Beitragsordnung aufstellen. Die Beiträge werden in Form eines Grundbeitrages und einer Umlage erhoben. Jährlich werden durch die Vollversammlung diese Grundbeiträge, der Hebesatz der Umlage und die Freistellungsgrenze neu festgelegt.
Der Beitrag wird pro Geschäftsjahr erhoben. Die Umlage berechnet sich aus dem Gewinn des Gewerbebetriebes. Natürliche Personen und Personengesellschaften bekommen dabei einen Freibetrag gutgeschrieben, der zunächst nicht für die Umlageberechnung herangezogen wird.
Für wen ist die IHK zuständig?
Alle Gewerbetreibenden die ins Handelsregister eingetragen werden, (also alle außer Handwerkern, Landwirtschaftsunternehmen und Freiberuflern) gehören ihr an. Dies ist gesetzlich geregelt. Wer ein Gewerbe anmeldet, wird automatisch Pflichtmitglied der zuständigen IHK. Dabei kann es sich um eine hauptberufliche oder auch nebenberufliche Tätigkeit handeln.
Die Mitgliedschaft und damit auch der Erhalt des Beitragsbescheides sind automatische Vorgänge, die der Gewerbetreibende weder verantworten noch beantragen muss. Beides wird gesetzlich geregelt und entsprechend von der zuständigen IHK in die Wege geleitet.