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Die Vor- und Nachteile einer OHG

Die Vor- und Nachteile einer OHG

Die offene Handelsgesellschaft OHG ist unter Kaufleuten eine beliebte Rechtsform, wenn mehrere Personen zusammen ein kaufmännisches Gewerbe unterhalten wollen. Die OHG ist eine Personengesellschaft. Die hauptsächlich auf den Handel ausgerichtet ist. Beteiligt sein müssen mindestens zwei Gesellschafter. Eine Begrenzung nach oben gibt es nicht. Grundlagen findet man im Handelsgesetzbuch in § 105.

Die Vorteile einer OHG

Um diese Rechtsform zu wählen ist kein Mindestkapital erforderlich, was gemeinhin als großer Vorteil gilt. Vor-und Nachteil zugleich ist es, dass eine OHG aus natürlichen aber auch juristischen Personen bestehen kann. Sie kann auch vor Gericht klagen darf, sowie verklagt werden kann. Rechte und Verbindlichkeiten können eingegangen werden. Die OHG darf sogar Gesellschafter einer anderen Gesellschaft sein, wenn dies deren Statuten vorsehen.

Ein Insolvenzverfahren kann gegen eine OHG ebenfalls eröffnet werden.  Allerdings hat eine OHG eine gute Kreditwürdigkeit.

Weiterer Vorteil ist, dass alle Gesellschafter gleichberechtigt sind. Jeder für sich darf das Unternehmen nach außen vertreten.

Ein Gesellschaftervertrag, der alle Befugnisse genau regelt, muss geschlossen werden. Ist dieser in bestimmten Hinsichten nicht aussagekräftig, gelten die entsprechenden Regelungen im Handelsgesetzbuch.

Im Gesellschaftervertrag festgehalten werden Stimmrechte, Einlagen, oder auch das vorgesehene Prozedere bei Ausscheiden eines Gesellschafters oder dessen Tod.

So wird die OHG gegründet

Die Notwendigkeit einer OHG-Gründung kann im Umsatz liegen. Denn nur bis zu einem Umsatz von 500.000 Euro jährlich ist es möglich, als GbR zu firmieren. Was im Handel einem Kleingewerbe entspricht. Die Gründung ist mit wenigen Formalitäten und Kosten verbunden.                  Lediglich die notarielle Beurkundung kostet eine Gebühr.

Im Rahmen der Gründung wird die OHG in das Handelsregister eingetragen. Zuständig ist hier das Amtsgericht. Die Anmeldung dort übernimmt der Notar. Dabei werden alle Gesellschafter aufgeführt sowie deren Sitz und Vertretungsvollmacht im Bezug auf das Unternehmen. Zweigniederlassungen müssen ebenfalls angezeigt werden.  Zudem muss eine Meldung beim Gewerbeamt erfolgen.

Wichtig: die Wahl des Namens

Beim Firmennamen ist es erforderlich, besonders vorsichtig zu sein, um allen Vorgaben gerecht zu werden.

Dabei muss das Unternehmen als Kaufmann ersichtlich sein. Irreführende Angaben müssen vermieden werden. Auch eine Ähnlichkeit mit bestehenden Gesellschaften sollte ausgeschlossen sein. Das Kürzel OHG muss im Namen enthalten sein.

Ist in der OHG keine natürliche Person beinhaltet, die haftet, so muss dies bereits im Namen ersichtlich sein.

So funktioniert die OHG

Jeder Gesellschafter darf die OHG vertreten. Es sei denn, dass dies im Gesellschaftervertrag explizit ausgeschlossen worden ist. Außerdem kann eine Gesamtvertretung vereinbart werden. Ebenso ist es möglich, einen Prokuristen zu verpflichten.

Nachteile der OHG

Die Haftung

Alle Gesellschafter der OHG haften mit ihren Einlagen. Außerdem mit ihrem gesamten privaten Vermögen. Darin liegt der Nachteil einer OHG begründet.

Weitere Nachteile sind:

  • Umfassende doppelte Buchführung ist Pflicht
  • Einigkeit der Gesellschafter ist zwingend für den Erfolg der OHG nötig. Da jeder die Gesellschaft vertreten kann.
  • Rechtsform kann nur von Vollkaufleuten gewählt werden.

Die OHG ist eine empfehlenswerte Rechtsform, wenn mehrere Kaufleute zusammen ein Ziel verfolgen. Sie wird in Deutschland oft gewählt.

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