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Gesetzliche Krankenversicherung für Selbstständige

Die gesetzliche Krankenversicherung für Selbstständige

Die Versicherten, die selbstständig oder freiberuflich arbeiten oder aber im Angestelltenverhältnis viel verdienen, haben in der Regel die Wahl, ob sie einen Vertrag mit einer Privatversicherung abschließen wollen oder freiwillig gesetzlich versichert werden .

Vorteile Private?

Da man meist davon ausgeht, dass die Privatversicherung einige Vorteile bietet, entscheiden sich die meisten Versicherten in dieser Situation für die private Krankenkasse. Ein Grund dafür ist, dass eine Terminvereinbarung bei Fachärzten um Vieles einfacher ist.

Lohnt sich die freiwillig gesetzliche Versicherung?

Dennoch werden Experten nicht müde, die Vorteile der gesetzlichen Krankenkasse auch für diese Versichertengruppe zu erwähnen.

Der größte Vorteil hier: Familienmitglieder werden in der Gesetzlichen beitragsfrei mitversichert. Das betrifft nicht nur einen Ehepartner ohne eigenes Einkommen, sondern auch die Kinder. Für jede mitversicherte Person wird in der privaten Krankenversicherung ein eigener Vertrag abgeschlossen und berechnet. In der gesetzlichen Versicherung können beliebig viele Kinder und der Ehepartner einfach mit in den bestehenden Vertrag eingeschlossen werden, ohne dass dies Mehrkosten verursacht.

Außerdem positiv in der Gesetzlichen: Der Beitrag ist an das Einkommen gekoppelt. Verdient man weniger, sinkt auch der Beitrag für die Krankenkasse. Bei der Privaten ist dies nicht so  – im Gegenteil. Wer älter wird, muss mit höheren Beiträgen rechnen. Ein Vergleich der beiden Systeme lohnt also auf jeden Fall.

Was passiert, wenn ich arbeitslos werde?

Während gesetzlich Versicherte einfach weiter in ihrer Krankenkasse bleiben, stellt sich für Privatversicherte die Frage, was im Falle der Arbeitslosigkeit aus dem Versicherungsvertrag wird. Die komplette Übernahme der Beiträge von der Agentur für Arbeit wie bei gesetzlich Versicherten ist nicht vorgesehen. Ein Wechsel in die Gesetzliche ist ebenfalls nicht möglich.

Gesetzlich ist festgelegt, dass Privatversicherte auch im Falle der Arbeitslosigkeit in der privaten Krankenversicherung bleiben. Die Agentur für Arbeit übernimmt den Teil des Beitrages, der auch als gesetzlich Versicherter fällig geworden wäre. Eine eventuelle Differenz muss der Versicherte selbst zahlen. Auch bei Hartz-IV-Empfängern gilt diese Regelung.

Ein Wechsel in den sogenannten Basistarif der Privaten kann helfen, da hier der Beitrag halbiert werden darf, wenn sonst eine Hilfsbedürftigkeit im Sinne des SGB II entsteht. Die Leistungen im Basistarif entsprechen in etwa dem, was die Gesetzlichen leisten würden.

Die Gerichtsurteile für Hilfeempfänger, die die volle Übernahme der Kosten für die PKV vom Amt forderten, fielen in der Vergangenheit leider verschieden aus. Einige entschieden zu Gunsten der Hartz-IV-Empfänger, andere dagegen. Voraussetzung war aber immer die Rückkehr in einen Basistarif, selbst wenn dieser teurer ist als der zuvor Abgeschlossene.

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