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Vor-und Nachteile einer GbR

Die Vor-und Nachteile einer GbR

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist eine Rechtsform für Unternehmen. Dabei schließen sich zwei oder mehr Gesellschafter zusammen, die natürliche oder juristische Personen sein können. Die Besonderheit besteht darin, dass diese keine Kaufleute sein können, in diesem Fall entspricht der GbR die OHG. Daraus folgt, dass der Eintrag einer GbR ins Handelsregister nicht möglich ist.
Gegründet wird die GbR durch Abschluss eines Gesellschaftervertrages. Die Regeln eines solchen Gesellschaftervertrages sind nicht streng festgelegt, sondern weitestgehend frei.
Eine Unterscheidung gibt es innerhalb der GbRs: die Innen-und Außengesellschaft. Der übliche Fall einer GbR ist die Außengesellschaft, bei der die Gesellschafter öffentlich auftreten, also „Außenwirksamkeit“ erreichen. Eine Innengesellschaft wäre eine stille Beteiligung wie zum Beispiel eine Wohngemeinschaft, die offiziell ebenfalls eine GbR darstellt.
Eine GbR hat viele Vorteile:
– Zusammenschluss von Personen zu einem bestimmten Zweck
Das kann also auch für die Dauer eines bestimmten Projektes sein, ein Zusammenschluss von Freiberuflern etc., wobei die Gründung und die Gesellschafterverträge relativ einfach und frei verhandelbar sind. Die GbR ist keine juristische Person.
– Geschäftsführung kann frei geregelt werden
Die Geschäftsführung kann einem oder mehreren der Gesellschafter übertragen werden, oder es gibt über die Entscheidungen Mehrheitsbeschlüsse.
– Gesellschafter tragen zu gleichen Teilen Gewinne und Verluste
Ausnahmen von dieser Regel können im Gesellschaftervertrag geregelt werden
– Steuerliche Veranlagung
Die Gesellschafter werden als einzelne Personen steuerlich veranlagt. Die GbR zahlt nur Gewerbe-und Umsatzsteuer.
– Günstige Kosten bei Gründung
Da keine Rechtsform vorgeschrieben ist, entstehen bei der Gründung kaum Kosten. Lediglich die Anmeldung bei Gewerbeamt und IHK verursacht Gebühren bzw. Kosten.
Die GbR hat auch Nachteile:
– Die Haftung
Als wohl größter Nachteil einer GbR ist die Frage der Haftung zu beurteilen. Denn nach außen haftet jeder Gesellschafter mit seinem gesamten Vermögen für die Schulden der GbR. Selbst wenn einer der Gesellschafter – womöglich ohne Wissen der anderen – einen Schaden verursacht hat, müssen alle einzeln und in voller Höhe haften.
– Steuerpflicht jedes Einzelnen muss angemeldet werden
Jeder der Gesellschafter ist dazu verpflichtet, sich selbstständig um die Versteuerung seiner Gewinne zu kümmern.
– GbR ist nur für Kleingewerbe möglich
Bei Gewerbebetrieben ist die Rechtsform der GbR nur für Kleingewerbe möglich. Darüber hinaus muss eine Umwandlung erfolgen.
– Schriftliche Festlegungen sind anzuraten
Der eigentliche Vorteil, dass keine bestimmten schriftlichen Vorgaben erforderlich sind, kann auch ein Nachteil sein. Deshalb ist anzuraten, dass bestimmte Festlegungen schriftlich erfolgen sollten, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Das betrifft unter anderem:
• Geschäftsführung und Vertretung
• Tätigkeitsvergütung
• Entnahmerechte von den Konten
• Ausscheiden eines Gesellschafters und Ähnliches.
Außerdem sollten die Aufgabenverteilung möglichst genau festgehalten werden.
Fazit
Für zwei oder drei Gründer, die keine kaufmännischen Tätigkeiten ausüben wollen aber ein Kleingewerbe, ist die GbR eine sinnvolle und einfache Lösung bei der Gründung. Die Haftung sollte jedoch immer ein Thema sein. Ein Gesellschaftervertrag, wenn auch nicht zwingend vorgeschrieben, ist auf alle Fälle zu empfehlen.