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Vor- und Nachteile einer GmbH

Vor- und Nachteile einer GmbH
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, kurz GmbH genannt, ist eine Rechtsform für Unternehmen in Deutschland. Zwar gibt es diese Form auch in anderen Ländern, jedoch sind die rechtlichen Voraussetzungen nicht überall dieselben. In Deutschland ist diese Form der Kapitalgesellschaft die weit häufigste. Dies ist darauf zurückzuführen, dass es viele Vorteile gibt, wenn sich eine GmbH gründet, doch auch die Nachteile sollen benannt werden.

Die Vorteile einer GmbH
1. Beschränkte Haftbarkeit
Der wohl häufigste Grund, eine GmbH zu gründen, ist, dass die Gesellschafter nicht persönlich haften. Wie der Name sagt, gibt es eine Haftungsbeschränkung, und zwar auf das Vermögen der Gesellschaft.
2. Gewinne müssen nicht ausgeschüttet werden
Für die Führung des Unternehmens kann es wichtig sein, sogenannte stille Reserven zu bilden. Das ist bei einer GmbH möglich, da es keine Vorschrift gibt, Gewinne auszuschütten.
3. Eine GmbH ist rechtsfähig als juristische Person
Eine GmbH ist voll geschäftsfähig, kann also Geschäfte abschließen.
4. Körperschaftssteuer
Die für eine GmbH fällige Körperschaftssteuer ist meist geringer als die Einkommenssteuer, die die Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft zahlen müssen.
5. Gesellschafter können wechseln
Je nach Gesellschaftervertrag und was dieser zum Thema besagt, ist es relativ einfach, Gesellschafter zu wechseln.
6. Fremdgeschäftsführer sind erlaubt
Das kann die Suche nach einem Unternehmensnachfolger erheblich erleichtern
7. Geschäftsanteile können veräußert werden
Beim Verkauf des Unternehmens kann einfach eine Abtretung der Geschäftsanteile erfolgen.
8. Geringe Gründungskosten
Die Kosten für die Gründung einer GmbH sind vergleichsweise gering. Bei einem Stammkapital von 25.000 Euro werden rund 450 Euro an Notarkosten veranschlagt, die bei einer Einpersonen-GmbH noch geringer ausfallen. Weitere Abschläge sind möglich, wenn das sogenannte Musterprotokoll verwendet werden kann.

Die Nachteile einer GmbH
1. Die Gründung einer GmbH und auch Satzungsänderungen müssen beim Notar beglaubigt und im Handelsregister eingetragen werden, ebenso Abtretungen von Geschäftsanteilen
Dies ist aufwändig und mit Kosten verbunden.
2. Insolvenz auch bei Überschuldung
Nicht nur die Zahlungsunfähigkeit kann bei einer GmbH zur Insolvenz führen, sondern auch das Ungleichgewicht zwischen Verbindlichkeiten und Vermögen.
3. Vorschriften des Handelsgesetzbuches müssen eingehalten werden
Erstellung von Handelsbilanzen und andere Vorschriften müssen zwingend eingehalten werden.
4. Stammeinlage
Für die Gründung einer GmbH ist eine Stammeinlage von 25.000 Euro verpflichtend. Davon muss mindestens die Hälfte bei Gründung eingezahlt werden.
5. Fremdes Kapital
Geschäftsführer und vor allem Gesellschafter müssen sich darüber im Klaren sein, dass das Gesellschaftsvermögen formal fremdes Eigentum darstellt und auch so behandelt werden muss.

Fazit:
Der große Vorteil der GmbH, dass die Gesellschafter nicht mit ihrem Privatvermögen haftbar zu machen sind, erfährt eine große Ausnahme: Der Geschäftsführer (oft einer der Gesellschafter) ist unbeschränkt persönlich haftbar, wenn er fahrlässig die ihm obliegenden Pflichten verletzt.
Zwar dürften für viele Geschäftsgründer die Vorteile überwiegen, jedoch sind die Nachteile unbedingt ebenfalls abzuwägen. Bei kleineren Unternehmungen kann eine Personengesellschaft durchaus mehr Vorteile aufweisen. Eine genaue Prüfung im Vorfeld in Zusammenarbeit mit einem Steuerberater ist unerlässlich.

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